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   BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 133.88   

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BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 133.88 (https://dejure.org/1989,11491)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1989 - 4 B 133.88 (https://dejure.org/1989,11491)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1989 - 4 B 133.88 (https://dejure.org/1989,11491)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Charakters eines Baugrundstückes unter Berücksichtigung der umliegenden Bebauung - Genehmigung einer Diskothek in einem Mischgebiet - Möglichkeit des Vorliegens einer Divergenz bei auf verschiedenen Rechtsnormen beruhenden Urteilen - Voraussetzungen der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 133.88
    Die Beschwerde macht geltend, das Berufungsgericht sei von den Urteilen des beschließenden Senats vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - (BRS 28, Nr. 27) und vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - (BVerwGE 55, 369) abgewichen; danach sei bei der Bestimmung des nach § 34 BBauG/BauGB maßgeblichen Rahmens die gesamte tatsächlich vorhandene Bebauung zu berücksichtigen und, sofern ein nach seiner Eigenart abgegrenzter Bereich um das Baugrundstück die Merkmale nicht nur einer der in der Baunutzungsverordnung bezeichneten Gebietskategorien aufweise, im Rahmen der Deutungsbreite der vorhandenen Bebauung die Baunutzungsverordnung als Richtlinie für die Zulassung neuer Vorhaben heranzuziehen.
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 133.88
    Die Beschwerde rügt schließlich, daß das Berufungsurteil von dem Urteil des beschließenden Senats vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - (BVerwGE 68, 207) abweiche.
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 133.88
    Die Beschwerde macht geltend, das Berufungsgericht sei von den Urteilen des beschließenden Senats vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - (BRS 28, Nr. 27) und vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - (BVerwGE 55, 369) abgewichen; danach sei bei der Bestimmung des nach § 34 BBauG/BauGB maßgeblichen Rahmens die gesamte tatsächlich vorhandene Bebauung zu berücksichtigen und, sofern ein nach seiner Eigenart abgegrenzter Bereich um das Baugrundstück die Merkmale nicht nur einer der in der Baunutzungsverordnung bezeichneten Gebietskategorien aufweise, im Rahmen der Deutungsbreite der vorhandenen Bebauung die Baunutzungsverordnung als Richtlinie für die Zulassung neuer Vorhaben heranzuziehen.
  • BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88

    Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle -

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 133.88
    Von dem das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz, daß Vergnügungsstätten mit einem größeren Einzugsbereich, die für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar sein sollen, vom Typ her in einem Mischgebiet nicht allgemein zulässig sind (vgl. hierzu auch Beschluß vom 28. Juli 1988 - BVerwG 4 B 119.88 - NVwZ 1989, 50), ist das Berufungsgericht nicht abgewichen.
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 58.79

    Zulässigkeit einer Diskothek im unbeplanten Innenbereich; Nutzungsänderung bei

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 133.88
    Auch soweit die Beschwerde eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des beschließenden Senats vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 87) rügt, rechtfertigt dies keine Zulassung der Revision.
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 133.88
    Mit den hiergegen gerichteten Angriffen kann die Beschwerde die gerügte Abweichung in einer Rechtsfrage nicht darlegen (vgl. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260).
  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 133.88
    Damit scheidet auch eine Zulassung der Revision wegen der geltend gemachten Abweichung von den Urteilen des beschließenden Senats vom 22. September 1967 - BVerwG 4 C 109.65 - (BVerwGE 27, 341 [BVerwG 22.09.1967 - IV C 109/65]) und vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 81.68 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 22) aus.
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 81.68
    Auszug aus BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 133.88
    Damit scheidet auch eine Zulassung der Revision wegen der geltend gemachten Abweichung von den Urteilen des beschließenden Senats vom 22. September 1967 - BVerwG 4 C 109.65 - (BVerwGE 27, 341 [BVerwG 22.09.1967 - IV C 109/65]) und vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 81.68 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 22) aus.
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